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Start Neuigkeiten Rechtliches

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PostHeaderIcon Baby-Bernsteinketten müssen DIN-Norm erfüllen

Das Gewerbeaufsichtsamt München, das für die Marktüberwachung nach dem GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) zuständig ist, hat darüber informiert, dass zwischenzeitlich explizite Anforderungen für das Inverkehrbringen von so genannten Baby-Bernsteinketten festgelegt wurden. Unabhängig davon, ob die Baby-Bernsteinketten vom Hersteller als Verbraucherprodukt oder als Spielzeug eingestuft wird, ist die DIN EN 71-1:2005 + A9:2009 (siehe § 4 Absatz 2 Nr.4 GPSG) anzuwenden, da die Ketten speziell für Kinder unter 3 Jahren (zahnende Kinder) vorgesehen sind.

Da insbesondere die Gefährdung des Strangulierens und das Risiko des Verschluckens von Kleinteilen als hoch einzuschätzen sind, wurden folgende Kriterien für das Inverkehrbringen von Baby-Bernsteinketten festgelegt:

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PostHeaderIcon Abmahnungswelle wegen der Bezeichnung "Himalaya-Salz"

Zurzeit verschickt der Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnungen an viele Händler, welche den Begriff "Himalaya-Salz" verwenden. Wir haben schon von etlichen Lieferanten gehört, welche eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten haben.

Der Hintergrund:

Durch das Buch "WASSER & SALZ - Urquell des Lebens" von Barbara Hendel & Peter Ferreira entstand im Jahr 2000 eine große Nachfrage nach Steinsalz, welches in genanntem Buch als "Himalaya-Salz" angepriesen wurde (Buchbesprechung). Obwohl dieses Buch genau betrachtet nur ein umfangreicher und aufwändig gestalteter Werbeprospekt war, mit abstrusen Theorien über die Entstehung und den Elementgehalt dieses "speziellen" Salzes, so sprach es bei den Konsumenten doch ein Bedürfnis nach einem besonders natürlichen und "reinen" Produkt an, das bis heute anhält.

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PostHeaderIcon Werbung mit dem Begriff "Heilstein" ist irreführend

"Hilft bei Bluthochdruck, lindert Kopfschmerzen und fördert den Kreislauf". Mit diesen Worten warb eine Händlerin für die von ihr im Internet angebotenen "Heilsteine". Hiergegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die die Auffassung vertrat, dass es irreführend sei, bestimmten Steinen heilende Wirkung beizumessen, ohne auf einen bislang fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hinzuweisen. Der Rechtsstreit wurde vom Hamburger LG in einem Urteil vom 21.08.2008 (Az. 327 O 204/08) zugunsten der Klägerin entschieden.

Durch eine teilweise Klagerücknahme seitens der Klägerin wurde das zunächst angestrebte allgemeine Verbot der Verwendung des Begriffs "Heilsteine" auf die konkrete Verwendung des Begriffs im Kontext mit der Werbung für krankheitsbezogene Wirkungen der angebotenen Steine beschränkt.

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PostHeaderIcon USA beschließt totales Importverbot für Edelsteine aus Burma

Eigentlich besteht in den USA schon seit langem ein Importverbot für alle Waren aus Burma. Edelsteine aus dem asiatischen Land fanden bisher jedoch regelmäßig über edelsteinverarbeitende Drittländer wie Indien, Thailand und China ihren Weg in die USA. Mit der Unterzeichnung des "Burmese JADE Act" am 29. Juli 2008 hat Präsident Bush die US-Sanktionen gegen die burmesische Militärjunta nun deutlich verschärft. Auch über Drittländer dürfen burmesische Edelsteine nun nicht mehr auf den US-Markt gebracht werden. Durch diese Maßnahme sollen der Militärjunta in Burma Hochrechnungen zufolge jährlich mehrere hundert Millionen Dollar verloren gehen.

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