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Start Informationen Rechtliches

PostHeaderIcon Wie kann ich mich vor Fälschungen schützen?

Vor dem Kauf eines Edelsteins

Rechtzeitiges Informieren vor dem Kauf eines Edelsteins verhindert Irreführungen und Missverständnisse. Besonders wichtig sind Informationen über die verschiedenen Namen eines Steins, über sein Aussehen, sowie über die möglichen Fälschungs- und Verwechslungsgefahren.

Hier kann Ihnen das Buch Geschönte Steine eine ideale Hilfe sein, weil es in einfacher und kompetenter Sprache über die häufigsten Imitationen und künstlichen Veränderungen an Edel- und Schmucksteinen aufklärt.

Beim Kauf eines Edelsteins

Durch die richtigen Fragen zeigt man Fachkenntnis. Generell sollten zwei Fragen gestellt werden:

  • Ist der Stein natürlich?
  • Ist der Stein unbehandelt?

Beide Faktoren auf der Rechnung oder Quittung bestätigten lassen!

Nach dem Kauf eines Edelsteins

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PostHeaderIcon Baby-Bernsteinketten müssen DIN-Norm erfüllen

Das Gewerbeaufsichtsamt München, das für die Marktüberwachung nach dem GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) zuständig ist, hat darüber informiert, dass zwischenzeitlich explizite Anforderungen für das Inverkehrbringen von so genannten Baby-Bernsteinketten festgelegt wurden. Unabhängig davon, ob die Baby-Bernsteinketten vom Hersteller als Verbraucherprodukt oder als Spielzeug eingestuft wird, ist die DIN EN 71-1:2005 + A9:2009 (siehe § 4 Absatz 2 Nr.4 GPSG) anzuwenden, da die Ketten speziell für Kinder unter 3 Jahren (zahnende Kinder) vorgesehen sind.

Da insbesondere die Gefährdung des Strangulierens und das Risiko des Verschluckens von Kleinteilen als hoch einzuschätzen sind, wurden folgende Kriterien für das Inverkehrbringen von Baby-Bernsteinketten festgelegt:

1. Am Verschluss ist eine Sollbruchstelle anzubringen, an der sich die Kette bei einer Kraft von < 25 N öffnet, ohne dass verschluckbare Kleinteile entstehen.
2. Die offene Kette muss einer Zugkraft von min. 90 N (± 2 N) standhalten, so dass keinerlei verschluckbare Kleinteile entstehen können (Ziffer 8.4.2 DIN EN 71-1:2005).

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PostHeaderIcon Handelsbeschränkungen bei Edelkorallen - ein Statusbericht (2010)

Edelkorallen (Corallium nobile) sind in der ganzen Welt in tropischen, subtropischen und gemäßigten Ozeanen in einer Tiefe von 7 bis 1.500 m heimisch Die bekannten Populationen von Edelkorallen, die groß genug sind, um eine kommerzielle Ernte zu ermöglichen, befinden sich alle nördlich des 19º Breitengrades Nord. Darunter sind sieben Arten, die im westlichen Pazifik geerntet werden und eine, die im Mittelmeer gesammelt wird. In der südlichen Hemisphäre haben alle Corallium-Arten eine sehr geringe Verbreitung.

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PostHeaderIcon Werbung mit dem Begriff "Heilstein" ist irreführend

"Hilft bei Bluthochdruck, lindert Kopfschmerzen und fördert den Kreislauf". Mit diesen Worten warb eine Händlerin für die von ihr im Internet angebotenen "Heilsteine". Hiergegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., die die Auffassung vertrat, dass es irreführend sei, bestimmten Steinen heilende Wirkung beizumessen, ohne auf einen bislang fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hinzuweisen. Der Rechtsstreit wurde vom Hamburger LG in einem Urteil vom 21.08.2008 (Az. 327 O 204/08) zugunsten der Klägerin entschieden.

Durch eine teilweise Klagerücknahme seitens der Klägerin wurde das zunächst angestrebte allgemeine Verbot der Verwendung des Begriffs "Heilsteine" auf die konkrete Verwendung des Begriffs im Kontext mit der Werbung für krankheitsbezogene Wirkungen der angebotenen Steine beschränkt.

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