Eclipse (Auripigment-Kalksinter)

 

Offenbar fühlte sich der Erfinder des Handelsnamens ”Eclipse“ bei den gelben Linien und Kreisen in diesem (fast) schwarzen Gestein an eine Sonnenfinsternis (engl. eclipse = Verdunkelung) erinnert.

Mineralogisch handelt es sich um ein arsenhaltiges Kalksintergestein aus dem Fumarolenfeld Garut von der indonesischen Insel Java, das durch Einschlüsse vulkanischer Asche dunkelgrau bis fast schwarz erscheint. Es ist mit goldgelben bis orangefarbenen Lagen und strahligen Agregaten des Arsenminerals Auripigment (As4S6) durchsetzt und eventuell zusätzlich mit elementarem Schwefel imprägniert.

Durch die geschwungenen bis sägezahnartigen Strukturen heben sich sehr dekorativ vom dunklen Begleitmineral ab. Wegen seiner geringen Härte wird dieses Dekorgestein ausschließlich zu Schmuckzwecken verarbeitet. Der Handelsname "Mustardjaspis" ist irreführend, weil das Material nicht verkieselt und kein Jaspis ist.

Warnung: Auripigment kann unter Lichteinwirkung allmählich oxidieren und das hochgiftige Arsenoxid Arsenik (As2O3) bilden, das seit Jahrhunderten zur Rattenbekämpfung eingesetzt wird. Um Vergiftungserscheinungen vorzubeugen, ist beim Tragen von Eclipse besondere Vorsicht angeraten. Das Gestein sollte unter gar keinen Umständen in Kinderhände gelangen und nicht mit anderem Schmuck zusammen aufbewahrt werden.

EWG-Richtlinien zufolge ist Auripigment giftig beim Einatmen und Verschlucken (R 23/25) und sehr giftig für Wasserorganismen. Es kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben (R 50/53). Es ist deshalb als Sondermüll zu entsorgen (S 60).

Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität von Auripigment nicht gänzlich bekannt. Es liegen jedoch ausreichende Studien vor, die eine krebserzeugende Wirkung belegen:
EPA-A: Humankarzinogen: ausreichendes Beweismaterial aus epidemiologischen Studien für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs.
IARC-1: Krebserzeugend bei Menschen: ausreichendes Beweisresultat für karzinogene Wirkung.
NTP-1: Bekannt als karzinogene: ausreichendes Beweismaterial aus menschlichen Studien.
Nach OSHA als karzinogen eingestuft.
ACGIH A1: Nachweisliches Humankarzinogen: Agens ist krebserzeugend bei Menschen, basierend auf epidemiologischen Studien bzw. auf Grund zwingender klinischer Untersuchungsergebnissen bei exponierten Menschen.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel über giftige Minerale.

 

 

unsere Geschäftspartner:

Copyright © 2013 EPI-Institut. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla Business Templates by template joomla