GKZ-Zertifizierung
Ziele
Der Anteil von manipulierten, imitierten und synthetisierten Steinen im Edelstein- und Mineralienhandel nimmt stetig zu. Ziel des GKS-Zertifizierungssystems ist es, der dadurch entstehenden Verunsicherung von Händlern und Endverbrauchern entgegen zu wirken und den Zugang zu einwandfreier Ware zu ermöglichen.
Voraussetzungen
Am GKS-Zertifizierungssystem können alle gewerblichen Handelsunternehmen teilnehmen, die als Groß- oder Einzelhändler mit Edelsteinen, Mineralien, Gesteinen und Steinschmuck, sowie mineralischen Präparaten handeln. Dazu zählen auch Händler, die die genannten Waren nur als Teil- oder Randsortiment führen. Voraussetzung für die Aufnahme und den Verbleib in der Liste ist, dass das Warensortiment entsprechend den GKS-Richtlinien geführt wird und die GKS Richtlinien strikt eingehalten werden.
Inhalt der Richtlinien
- Zertifiziert werden Edelsteine und Mineralien, die aufgrund ihrer Form und Größe zu therapeutischen Zwecken Verwendung finden können. Dekorationsobjekte wie Tierfiguren oder Vasen fallen nicht unter die GKS-Bestimmungen.
- Bei Edelsteinen und Mineralien, deren physikalische Eigenschaften (z.B. Farbe oder Transparenz) künstlich verändert wurde, sind die künstlichen Eigenschaftsveränderungen ausdrücklich zu benennen. Abkürzungen mit nicht weniger als 3 Buchstaben sind zugelassen. Bei erhitzen und gewachsten Steinen genügt ein zusammenfassender Hinweis, der gut sichtbar in den Geschäftsräumen auszuhängen ist.
- Das zertifizierte Sortiment oder die zertifizierte Produktlinie muss frei bleiben von künstlich hergestellten Produkten (Glas, Synthesen, Kunststoffimitate etc.).
- Giftige Mineralien sind deutlich mit einem Giftsymbol und dem Vermerk "Giftig" zu kennzeichnen. Darüber hinaus ist dem Käufer von solchen Steinen ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen, das auf der Homepage des Steinheilkunde eV's zum Herunterladen bereitsteht.
- Mineralien und Edelsteine sind mit der korrekten mineralogischen Bezeichnung anzusprechen. Gebräuchliche Handelsnamen (z.B. "Dalmatinerstein") sind zugelassen, wenn der mineralogische Name beigefügt ist (z.B. "Dalmatinerstein, Aplit").
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Fundortangaben müssen, wenn vorhanden, der Wahrheit entsprechen.
Dies gilt für die Kennzeichnung der Waren in Ausstellungsräumen, auf Messen und Veranstaltungen, sowie in allen Angeboten an Kunden, Preislisten, Werbeanzeigen, auf Lieferscheinen und Rechnungen. Die jeweiligen Bezeichnungen sind dem Namen des Produkts unmittelbar in derselben Schriftart und -größe hinzuzufügen.
Die Zertifizierung von Produkten die unter einem gemeinsamen Markennamen angeboten werden (Produktlinien) wird zugelassen unter folgenden Bedingungen:
- Die Steine oder Präparate einer zertifizierten Produktlinie müssen einzeln mit dem korrekten Mineralnamen und und gegebenenfalls mit der Art der künstlichen Behandlung beschriftet werden.
- Die zertifizierten Produkte müssen getrennt vom unzertifizierten Sortiment ausgestellt, angeboten und beworben werden.
- Das Zertifikat und das GKS-Siegel darf nur in Zusammenhang mit den zertifizierten Produkten verwendet werden. Es muss jederzeit klar erkennbar sein, dass nur die jeweilige Produktlinie GKS-zertifiziert wurde, nicht jedoch das ganze Sortiment.
Alle Händler, die das GKS Siegel führen, verpflichten sich, neu erworbene Steine, die auf folgender Liste aufgeführt sind, nur nach vorheriger Prüfung durch ein gemmologisches Labor in ihr Sortiment zu übernehmen.
Liste der zu überprüfenden Steine:
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Die folgenden zehn Steinsorten müssen generell auf Identität und Echtheit geprüft werden:
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Folgende Steine sind zu überprüfen, wenn sie facettiert oder zu Cabochons geschliffen sind:
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Kontrollen
Alle in die Empfehlungsliste aufgenommenen Händler verpflichten sich zur regelmäßigen (mindestens jährlichen) gemmologischen Kontrolle des Warenbestandes. Die Kontrolle umfasst mehrere Stichproben aus dem gesamten Lagerbestand an Rohware und verarbeiteten Steinen, insbesondere derjenigen Steinsorten, die am häufigsten manipuliert und imitiert werden. Die Kontrollen werden von unabhängigen Prüfinstituten vorgenommen, welche die GKS-Richtlinien anwenden und vom Steinheilkunde e.V. anerkannt sind.
Alle empfohlenen Händler akzeptieren unangekündigte Besuche von Experten des beauftragten gemmologischen Instituts in ihren Geschäfts- oder Lagerräumen zur Überprüfung der angebotenen Ware und Deklaration. Die Kosten dieser Überprüfungen trägt das Handelsunternehmen.










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